Zeltplatzgebühren
| Nebensaison | ![]() |
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| Übernachtungsgebühren je Person und Nacht: | 3,00 Euro | ||
| Hauptsaison | |||
| (Himmelfahrt, Pfingsten, sowie vom 14. Juni - 31. August) | |||
| Übernachtungsgebühren je Person und Nacht: | 4,00 Euro | ||
Meldung Teilnehmer
| Nebensaison: | |||
| Bei Anmeldungen für die Nebensaison ist die genaue Teilnehmerzahl 14 Tage vor Lagerbeginn an Ute Schumann zu melden. Anschließend werden keine Korrekturen nach unten mehr berücksichtigt. | |||
| Hauptsaison: | |||
| Anmeldungen für die Hauptsaison müssen bis zum 15. Mai verbindlich die genaue Teilnehmerzahl an Ute Schumann melden. Danach folgende Korrekturen der Teilnehmerzahlen nach unten werden bei der Endabrechnung nicht mehr berücksichtigt. | |||
| Anmelderücktritt: | |||
| Nebensaison (inklusive Pfingsten und Himmelfahrt): Bei Absagen werden grundsätzlich 30,- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet, innerhalb der 14 Tage vor dem Lagerbeginn 50% der Nutzungskosten. Hauptsaison (ohne Pfingsten und Himmelfahrt): Bei Absagen werden grundsätzlich 30,- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet, nach dem 15. Mai 50% der Nutzungskosten und bei Absagen innerhalb der 14 Tage vor Lagerbeginn werden 100% der Nutzungskosten in Rechnung gestellt. |
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| >> Zeltplatzordnung |
Holz
| Lagerfeuerholz | 30,- Euro pro Raummeter |
| Stangenholz | Stangenholz für Zeltbau und für Lagerbauten ist ausreichend vorhanden. Kommen die Stangen nicht zurück ist pro Stange eine Gebühr von 5,- Euro zu entrichten. |



